Im Rahmen eines Termines zur Pflegeberatung wird unsere Fachkraft wie abgesprochen bei Ihnen zu Hause erscheinen und Sie sodann individuell beraten. Nach einer kurzen Bestandsaufnahme können Vorschläge zu einer Optimierung der aktuellen Versorgung erteilt werden. In diesem Termin erhalten Sie auch Antworten auf jegliche Fragen rund um die Pflege.
Im Termin zur Pflegeberatung, die ab Pflegegrad 2 obligatorisch und kostenlos ist, können Sie mit einem Experten alle aufkommenden Fragen besprechen, die die Pflege betreffen. Sie erhalten kompetente Antworten, die Ihnen weiterhelfen. Die aktuelle Situation wird außerdem analysiert und Sie bekommen mögliche Verbesserungen vorgeschlagen. Ein Thema werden auch Entlastungsangebote für Sie als Pflegeperson sein.
Wer Pflegegeld ab Pflegegrad 2 bezieht, bekommt von der jeweiligen Pflegekasse die Pflicht auferlegt, regelmäßig Termine zur Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI wahrzunehmen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Pflege ordnungsgemäß gesichert ist. Ein solcher Beratungseinsatz findet bei den Pflegegraden 2 und 3 alle sechs Monate statt. Bei den Pflegegraden 4 und 5 ist sie alle drei Monate vorgesehen. Über Ihre Pflicht zur Pflegeberatung werden Sie im Schreiben zur Bewilligung eines Pflegegrades für die pflegebedürftige Person aufgeklärt. Es ist am besten, sich schon so früh wie möglich um einen Termin bei einem dafür zugelassenen Pflegedienst zu kümmern.
Wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung beantragt haben, können Sie eine Erstberatung nach § 7a in Anspruch nehmen. Hierbei erhalten Sie erste Informationen, die nützlich sein können. Zum Beispiel werden Ihnen Leistungen in Geld- und Sachform erläutert, die je nach Pflegegrad von der Pflegekasse übernommen werden. Themen einer solchen Erstberatung kann auch die Beantragung von praktischen Hilfsmitteln für den täglichen Gebrauch sein. Vielleicht kommen in der häuslichen Umgebung auch individuelle Umbaumaßnahmen in Frage, damit die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person soweit wie möglich gewahrt werden kann und kein Umzug nötig ist.
Die Häufigkeit der Beratungseinsätze richtet sich nach Ihrem Bedarf. Verpflichtend findet der Termin zur Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI bei Pflegegrad 2 und 3 alle sechs Monate und bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate statt.
Die Pflegeberatung kann jede Pflegeperson in Anspruch nehmen, sofern der Pflegebedürftige nach § 14 SGB XI den Pflegegrad 2 (oder höher) hat.
Die Kosten der Pflegeberatung wird von der zuständigen Pflegekasse übernommen und ist daher für Sie als Pflegeperson stets kostenlos.
Erfahren Sie mehr aus unserem Artikel darüber, wie die Pflegeberatung stattfindet, und wie Sie einen Antrag auf die Pflegegradeinstufung bei der Pflegekasse stellen können.
Für fachkundige Seniorenberatung stehen unsere Mitarbeiter den hilfebedürftigen Personen mit und ohne Pflegegrad mit Rat und Tat zur Verfügung. Darüber hinaus bieten wir eine Demenzberatung für pflegende Angehörige und professionelle Pfleger.
Weitere Informationsangebote in Fragen rund um das altersgerechte Wohnen entdecken Sie in unserem Wohnberatungsartikel.
Nähere Informationen kann man aus unserem Artikel entnehmen. Wenn es um Ernährungsberatung geht, werden die Kosten ebenso erstattet. Nur bei einigen Erkrankungen muss der Pflegebedürftige die Beratungsleistungen selbst bezahlen.